Arnold Greven

Ihr Steuerberater in Eschweiler            

Infothek

Steuern / Sonstige 
Mittwoch, 11.09.2024

Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zum Nachweis eines geringeren gemeinen Grundstückswerts nach dem Bewertungsgesetz

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg nahm Stellung zu den Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zum Nachweis eines geringeren gemeinen Grundstückswerts nach § 198 BewG bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens bzw. des Ertragswertverfahrens.

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Recht / Sonstige 
Mittwoch, 11.09.2024

Mülltonnen für Leichtverpackungen dürfen nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden - Keine Sondernutzungserlaubnis

Eine Kommune muss für das Abstellen von (gelben) 240-Liter-Mülltonnen für Leichtverpackungen im öffentlichen Straßenraum keine Sondernutzungserlaubnis erteilen. Solche Tonnen sind im Hinblick darauf, dass diese wegen des Inhalts regelmäßig ein eher geringes Gewicht aufweisen, grundsätzlich auf privaten Flächen unterzubringen.

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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 11.09.2024

Bei geänderten Reisebedingungen kein Anspruch auf Ersatzreise ohne Mehrkosten

Ein Reiseveranstalter ist auch bei wesentlichen Änderungen der Reisebedingungen nicht verpflichtet, eine Ersatzreise ohne Mehrkosten anzubieten.

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Steuern / Einkommensteuer 
Dienstag, 10.09.2024

Kindergeldanspruch bei nachträglich bekannt gewordenem Ausbildungsverhältnis eines volljährigen Kindes - Nichteinlegung eines Einspruchs als grobes Verschulden

Ein nachträglich vorgelegtes Schreiben des Ausbildungsbetriebs, aus dem hervorgeht, dass sich ein volljähriges Kind in Ausbildung befand, sodass dem Anspruchsteller Kindergeld zustand, ist ein nachträglich bekannt gewordenes Beweismittel, das den zuvor ergangenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid in sachlich-rechtlicher Hinsicht rechtswidrig macht. Eine Korrektur kann nach schuldhaft versäumtem Einspruch jedoch nicht erreicht werden.

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Steuern / Umsatzsteuer 
Dienstag, 10.09.2024

Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung bzgl. im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbrachter sonstiger Leistungen, für die das Reverse-Charge-Verfahren gilt

Der (fiktive) Verzicht auf die Steuerbefreiung für die Vermittlung von Umsätzen im Einlagengeschäft im übrigen Gemeinschaftsgebiet führt zur Nichtanwendung des Vorsteuerausschlusses. Dabei ist zu prüfen, ob der Unternehmer die fraglichen Umsätze im Ausland tatsächlich als steuerpflichtig behandelt hat und die Voraussetzungen für den Verzicht auf die Steuerbefreiung vorlagen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.